Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten haben und Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, ist es ratsam, folgende Punkte zu beachten:





Freie Wahl der Werkstatt des Vertrauens



Liegt ein Reparaturfall vor (i.d.R. Reparaturkosten + Wertminderung < Wiederbeschaffungswert, u.U. zzgl. 30%) hat der unverschuldet geschädigte Autofahrer das Recht, sein Fahrzeug in einer von ihm ausgewählten Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen.





Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen



Die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen liegt aus mehreren Gründen in Ihrem eigenen Interesse.

Zum einen dient das Gutachten zum Sichern der Spurenlage und als Beweismittel. Das heißt beispielsweise, dass mit Hilfe fachgerecht gefertigter Gutachtenfotos später -wenn nötig- auch eine Rekonstruktion des Unfallherganges durchgeführt und Ihnen somit zu Ihrem Recht verholfen werden könnte. Das heißt beispielsweise auch, dass bei einem Verkauf des reparierten Fahrzeuges zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund des Gutachtens mit den Fotos einem Kaufinteressenten der exakte Schadenumfang bewiesen werden kann. Kostenvoranschläge besitzen nur sehr bedingt beweissichernden Charakter.

Zum zweiten ist das Gutachten Ihre Anspruchsgrundlage gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Der Sachverständige ermittelt den Umfang der Beschädigungen sowie deren finanzielle Höhe.

So ermittelt ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger neben den voraussichtlichen Reparaturkosten auch die Höhe einer eventuellen unfallbedingten Wertminderung Ihres Fahrzeuges. Diese kann in der Regel nur durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Das heißt, dass ohne Gutachten Geschädigte oftmals auf Wertminderung von bis zu mehreren hundert, sogar mehreren tausend EURO verzichten.

Sollte ein Totalschaden vorliegen, stellt der Sachverständige zusätzlich den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert fest.

Alles in allen werden im Gutachten alle entscheidenden Fragen für einen vollständigen Ausgleich Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche geklärt: Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Reparatur? Tritt durch den Unfallschaden eine Wertminderung ein? Ist eine Reparatur möglich und sinnvoll? Ist die Verkehrssicherheit noch gewährleistet? Oder ist eine Notreparatur möglich? Wie viel war das Fahrzeug vor dem Unfall wert? Wieviel ist das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch wert? Wie lange wird die Reparatur meines Fahrzeuges dauern? Ist vielleicht sogar ein Totalschaden eingetreten? Kann ich mein Fahrzeug dennoch reparieren lassen? Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung für mein Fahrzeug? Welcher Mietwagenklasse gehört mein Fahrzeug an?

Nur die vollständige Beweissicherung mit einem 100%-Gutachten sichert Ihnen auch 100% der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche den Fahrzeugschaden betreffend. Kostenvoranschläge berücksichtigen in der Regel ausschließlich die Reparaturkostenhöhe. Das Gutachten eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen erhöht in jedem Falle die Regulierungsakzeptanz.

Die Kosten für das Gutachten sind nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.



Einzige Ausnahme stellt der sog. Bagatellschaden dar (Schadenhöhe unter ca. 750,- Euro). In diesem Falle ist dann ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt ausreichend bzw. bieten auch wir Ihnen selbstverständlich den Service eines unentgeltlichen Kostenvoranschlages an.





Wenn Sie einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall erlitten haben und kaskoversichert sind, ergeben sich Ihre Rechte und Pflichten nicht aus den gesetzlichen Regelungen, sondern aus Ihrem Kaskoversicherungsvertrag.





In jedem Falle bieten wir Ihnen eine kostenlose technische Erstberatung an.
Wir helfen Ihnen weiter. Tel. 0375/277140

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